MIX IT - Mobility, Internship Experience and Intercultural Training

Voraussetzungen für ein Stipendium
Als Studierende/r können Sie sich für eine Stipendium bewerben, wenn Sie
- an einer Partnerhochschule des Hochschulkonsortiums studieren und immatrikuliert sind.
- Deutsche/r und Staatsangehörig/r eines am Programm teilnehmenden Landes sind; ab Juni 2010 auch Staatsangehörigen von Drittstatten (nicht EU-Mitgliedsländer), die ein (vollständiges) Studium an einer Partnerhochschule des Hochschulkonsortiums absolvieren, welches zu einem anerkannten Abschluss führt.
- ein mindestens dreimonatiges Vollzeitpraktikum in einem der am ERASMUS-Programm teilnehmenden Länder planen;
- ein Praktikum planen, welches in engem Zusammenhang mit Ihrem Studium steht;
- einen/e Betreuer/in an Ihrer Hochschule finden, der die inhaltliche Betreuung des Praktikums übernimmt.
Bitte lesen Sie auch die ausführlichen Förderbedingungen für Studierende!
Bewerbungsunterlagen
Eine Bewerbung besteht aus:
- Anschreiben Hochschulkoordinator/in* (außer LUH-Studierende)
- Bewerbungsformular
- Formular "Training Agreement"
Bestätigung des Unternehmens über die Praktikumsvereinbarung und die Vereinbarung über die Praktikumsziele mit dem Hochschulbetreuer - Tabellarischer Lebenslauf; Sie können hierzu das Format des „European C.V.“ nutzen. (Deutsch oder Englisch)
- Immatrikulationsbescheinigung für den Zeitraum des Praktikums
- Nachweis von Sprachkenntnissen in der Arbeitssprache
- Formular zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts
* Eine Auflistung der Hochschulbeuftragten des Konsortiums finden Sie hier.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums liegt zwischen 100 und 400 Euro pro Monat. Sie richtet sich nach Vergütung seitens des Unternehmens und Länge des Aufenthalts (durchschnittlich 350 Euro/Monat).
Das Stipendium wird nicht alle Kosten für den Aufenthalt, die Hin- und Rückreise und Versicherungen im Ausland abdecken. Deshalb wird es erwartet, dass die Praktikumseinrichtung Ihr Praktikum auch finanziell unterstützt. Obwohl Ihr Praktikumstutor viel Zeit für Ihre Einarbeitung und Integration in den Arbeitsalltag investieren muss, arbeiten Sie vollzeit für die Firma oder Organisation für drei bis zwölf Monate. Bitte fragen Sie daher Ihre Praktikumseinrichtung nach einer Vergütung oder anderen Formen von finanzieller Unterstützung. Eine Vorlage für ein entsprechendes Anschreiben finden Sie hier.
Unsere Förderung ergänzt als Zuschuss die Praktikumsvergütung, die in der Regel von den Unternehmen gezahlt wird - manchmal auch in Form von Sachleistungen, wie z.B. freie Unterkunft. Eine Übersicht der Fördersätze finden Sie hier.
Zusätzliche Förderung von Studierenden mit Sonderbedürfnissen
- Für Studierende mit einer Behinderung kann auf Antrag eine Zuschusszahlung über den Höchstsatz hinaus erfolgen. Weitere Informationen zur Behindertenförderung finden Sie hier und auf den Internetseiten des DAADoder der Europäischen Kommission. Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen etc. können die Internetseiten der European Agency for Development in Special Needs Education (siehe: http://www.european-agency.org und www.studyabroadwithoutlimits.eu) geben.
- Studierende, die alleinerziehende Eltern sind und einen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) planen, können durch einen Antrag auf eine zusätzliche Förderung stellen. Die Hochschule prüft, ob die Vorraussetzungen erfüllt werden und gewährt den Geförderten zusätzliche Mittel in Höhe von 60% des Länderhöchstsatzes bei einem Aufenthalt mit einem Kind, 80% mit zwei Kindern und 100% mit drei und mehr Kindern.
Allgemein gilt für zusätzliche Förderungen:
- es können nur die durch den Auslandsaufenthalt bedingte Mehrkosten (z.B. Flug-, Unterkunft, Betreuungskosten, etc.) beantragt werden
- die Antragstellung läuft über die DAAD und sollte mindestens zwei Monate vor der Ausreise erfolgen.
- der NA-DAAD stockt die Fördermittel je nach Verfügbarkeit bis maximal 10 000 EUR pro Teilnehmer aus ERASMUS-Mitteln auf
Das EU-Hochschulbüro biete gerne eine Unterstützung bei der Antragstellung an. Weitere Informationen sind auch unter http://eu.daad.deerhältlich.
Stipendium & BAföG
Generell ist es möglich, zum ERASMUS-Stipendium, Auslands-BAföG zu erhalten. BAföG-Empfänger erhalten den gleichen ERASMUS-Zuschuss wie andere Studierende. Sprechen Sie alle Einzelheiten bitte mit Ihrem BAföG-Sachbearbeiter ab!
Eine neue BAföG-Regelung (Stand April 2011) sieht weiterhin einen ERASMUS-Zuschuss bis 300 EUR monatlich als anrechnungsfrei an. Infos zum Auslands-BAföG finden Sie hier.
Geht das Stipendium über 300 EUR monatlich hinaus, ist beim zuständigen BAföG-Sachbearbeiter die Höhe der Auslands-BAföG-Minderung zu erfragen. Sprechen Sie uns in diesem Fall bitte gesondert an; wir möchten Ihre Situation berücksichtigen, Sie unterstützen und beraten!
Versicherungen
Ein Teil des Stipendiums ist für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung vorgesehen, da Sie Ihren Versicherungsschutz für den Zeitraum des Praktikums selbst übernehmen müssen. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig nach dem Auslandsschutz Ihrer in Deutschland bestehenden Versicherungen. Krankenversicherungen stellen eine European Health Insurance Card (EHIC) aus. Eine Unfallversicherung für den Aufenthalt im Betrieb wird zumeist von der Gasteinrichtung im Ausland gestellt.
Ein günstiges kombiniertes Versicherungspaket bietet der Deutsche Akademische Auslandsdienst (DAAD) speziell für ERASMUS-Programmteilnehmer an. Infos hierzu erhalten Sie bei der Versicherungsstelle des DAAD.
Eine weitere Möglichkeit für Ihren Versicherungsschutz während des Auslandspraktikums bietet die AON Students Insurance.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsunterlagen müssen als Originale vollständig ausgefüllt und unterschrieben an der eigenen Hochschule eingereicht werden. Dies soll Idealerweise mindestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn geschehen. Befürworten die jeweiligen Leonardo-Beauftragten der Hochschulen eine Förderung, werden die Dokumente von dort an das EU-Hochschulbüro weitergeleitet. Sind die Bewerbungsunterlagen nicht bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn vollständig (inkl. Praktikumsbestätigung des Unternehmens „Training Agreement“ als Original mit Unterschrift) im EU-Hochschulbüro eingegangen, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch keinen Praktikumsplatz haben, versuchen wir Sie bei der Praktikumssuche zu unterstützen. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns oder die/den Leonardo-Beauftragte/n Ihrer Hochschule wenden.
Viel Erfolg bei der Bewerbung!
Downloads
- Förderbedingungen für Studierende
- Bewerbungsformular MIX IT
- Training Agreement MIX IT
- Formular zur Vorbereitung eines Auslandsaufenthalts
- European CV deutsch (Word)
- European CV englisch (Word)
- Anschreiben Vergütung an Unternehmen
- Fördersätze (pdf)
- Antrag Förderungszuschuss für Kind
- Antrag Förderungszuschuss für Behinderte
- Infoblatt Auslandsmobilität mit Behinderung



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